

Die Frauen-Beauftragte hilft den Frauen in der Werkstatt.
Die Frauen-Beauftragte hat auch eine Vertretung.
Die Vertretung hilft auch den Frauen in der Werkstatt.
Die Frauen-Beauftragte hat bestimmte Aufgaben.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Die kurze Form ist: WMVO.
In der WMVO steht:
Bei welchen Themen darf die Frauen-Beauftragte mitreden?
Was darf die Frauen-Beauftragte machen?
Im November 2017 haben die Beschäftigten von der ASE-Werkstatt zum ersten Mal eine Frauen-Beauftragte gewählt.
Und sie haben eine Vertreterin gewählt.
Seit November 2025 gibt es neue Frauen-Beauftragte in der ASE-Werkstatt.
Die Frauen-Beauftragten wurden gewählt.
Sie bleiben für 4 Jahre im Amt.
Die Frauen-Beauftragten arbeiten mit verschiedenen Personen zusammen.
Zum Beispiel:
mit dem Sozialen Dienst
mit dem Begleitenden Dienst
mit der Werkstatt-Leitung
mit dem Werkstatt-Rat.
Die Frauen-Beauftragten machen bei verschiedenen Veranstaltungen mit.
Die Veranstaltungen sind in der Werkstatt und außerhalb von der Werkstatt.
Die Frauen-Beauftragten kennen:
die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt Dinslaken
die Beratungs-Stellen in der Nähe.
Die Frauen-Beauftragten helfen bei diesen Themen:
- Arbeit und Familie
- Männer und Frauen sollen die gleichen Rechte haben
- Niemand soll Gewalt erleben
- Niemand soll belästigt werden
Sie brauchen uns?
Dann helfen wir Ihnen gerne.
Die Sprech-Stunden sind am Telefon.
Oder die Sprech-Stunden sind im Internet.
Sie wollen eine Sprech-Stunde?
Dann müssen Sie einen Termin ausmachen.
Teilhabe, Bildung und ein gutes Miteinander: Werkstätten für behinderte Menschen bieten „Mehr als einen Job“. Über die Leistungen der Werkstätten informiert die neue Kampagne der BAG WfbM.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Kampagnen-Webseite:



